Auch im Home Office müssen Mitarbeitende nicht auf das Verpflegungsangebot verzichten.

Unbestritten führte die Corona-Pandemie zu einem permanenten Aufschwung
des Home Office. Für Führungskräfte heisst es nun, den Mitarbeitenden den Weg in eine gesündere und nachhaltigere Arbeitsumgebung aufzuzeigen.

Während des Lockdowns ist die Zahl der Schweizer Beschäftigten, die von zu Hause arbeiten, von 25 Prozent auf 50 Prozent angestiegen. Experten erwarten, dass sich dieser Wert nach der Krise bei ungefähr 34 Prozent einpendeln wird. Weitere Umfragen zeigten,
dass die Arbeitsproduktivität zu Hause nicht abgenommen hat und viele Arbeitgeber
ihren Mitarbeitenden zukünftig flexiblere und ortsunabhängigere Arbeitsmodelle anbieten
möchten. Doch auch das Arbeiten in den eigenen vier Wänden hat seine Schattenseiten: Die fehlende persönliche Interaktion mit Kollegen und Kunden ist einer der grössten Nachteile des Home Office. Einige sehen sogar ihr mentales Wohlbefinden gefährdet, fühlen sie sich im Home Office doch oft isoliert.

Viele Menschen brauchen Strukturen, daher sind Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit essenziell – zum Beispiel mit klaren Anfangs- und Schlusszeiten, einer gesunden und erholsamen Mittagspause oder auch mit regelmässiger Bewegung. Gerade wenn man das Arbeiten zu Hause nicht gewohnt ist, kann sich das Essen vor dem Bildschirm in Kombination mit weniger Bewegung negativ auswirken. Ein Spaziergang ins nahe gelegene lokale Restaurant vereint Bewegung und eine ausgewogene Ernährung mit gleichzeitiger
Unterstützung der lokalen Wirtschaft. Die Pause von den eigenen vier Wänden hilft
ausserdem, sich von der Arbeit abzugrenzen und trägt zu einer aktiven Erholung bei. Somit können die Mitarbeitenden am Nachmittag mit frischer Energie wieder konzentriert und produktiv loslegen.

Einheitliche Verpflichtung mit Sparpotential
Während Angestellte am Hauptsitz oftmals von Kantinen oder Verpflegungs-Kühlschränken
profitieren, gehen Mitarbeitende im Home Office oder an Aussenstellen meist leer aus. Mit Lunch-Check-Beiträgen werden für alle Mitarbeitenden dieselben Voraussetzungen geschaffen: Die Mitarbeitenden am Hauptsitz können die Verpflegungsbeiträge auch ausserhalb des Firmenareals nutzen, die Angestellten an Aussenstellen sind nicht auf eine Betriebskantine angewiesen und Beschäftigte im Home Office können das lokale Verpflegungsangebot nutzen.

Mit 8 000 angeschlossenen Restaurants ist für eine vielfältige Verpflegung gesorgt
und ein Angebot für jeden Geschmack sichergestellt. Zudem können hohe Fixkosten
für den Betrieb und die Unterhaltung des Personalrestaurants eingespart werden. Die Auslastung der betriebseigenen Kantine ist nicht mehr länger Aufgabe des Arbeitgebers und ermöglicht es, sich wieder gezielter auf die eigenen Kernkompetenzen zu konzentrieren. Nebst der Einsparung der Kosten für das Personalrestaurant sind die Verpflegungsbeiträge
für Arbeitgeber und Mitarbeitende bis 180 Franken pro Monat von sämtlichen Sozialversicherungen befreit und müssen nicht als steuerbarer Lohn ausgewiesen werden.

www.lunch-check.ch