Gemeinsam mit prominenten Vertretern der nationalen Wirtschaft und Politik hat der Arbeitgeberverband Region Basel an einer Medienkonferenz das «Rentenjahr 2024» eingeläutet. Sowohl die Entscheidung über eine 13.  AHV-Rente und zur Renteninitiative vom 3. März als auch die noch später im Jahr zur Abstimmung kommende BVGRevision sind für die Arbeitgeber von grösster Bedeutung.

«Die Altersvorsorge gehört gemäss Sorgenbarometer zu den grössten Sorgenthemen der Schweizer Bevölkerung. Wir alle – Politik und Wirtschaft – haben die Verantwortung, diese Altersvorsorge für die Bevölkerung langfristig sicherzustellen», betonte Beat Hauenstein, Präsident des Arbeitgeberverbands Region Basel. Und auch der neue Präsident des Schweizerischen Arbeitgeberverbands, Severin Moser, wies bei seinem ersten offiziellen Besuch in Basel darauf hin, dass die Altersvorsorge in der Schweiz – trotz der im Herbst
2022 vom Volk angenommenen AHV-Revision – auf wackligen Beinen steht. Er machte sich
deshalb für ein klares Nein zur 13.  AHV-Rente und für ein Ja zur Renteninitiative stark. Ausserdem betonte er die Wichtigkeit der bevorstehenden BVGReform und machte klar, dass die berufliche Vorsorge zwingend an die sich ständig verändernden Gegebenheiten im Arbeitsmarkt angepasst werden müsse. «Ohne Reform bleibt das Problem der mangelhaften Versicherung von Teilzeitangestellten, Mehrfachbeschäftigten und Personen in Branchen mit niedrigen Einkommen aus der zweiten Säule ungelöst. Wir müssen und wollen den Reformstau bei der AHV und beim BVG endlich durchbrechen und die Bezahlbarkeit für die aktive Erwerbsbevölkerung und für unsere Jungen sowohl in der AHV als auch im BVG sicherstellen.»

Der Zürcher Nationalrat Andri Silberschmidt machte sich vor den Medien in Basel vor allem für die von ihm mitinitiierte Renteninitiative stark. Diese fordert die Erhöhung des RentenReferenzalters von Männern und Frauen auf 66 Jahre bis 2032 und die Verknüpfung des Rentenalters an die Lebenserwartung. Der Grund für diese Forderung sei einfach und
logisch: «Wir leben heute dank steigendem Wohlstand und medizinischem Fortschritt viel länger als noch bei der Gründung der AHV 1948. Die Lebenserwartung der 65-Jährigen ist um acht bis zehn Jahre gestiegen, während das generelle Rentenalter nicht angehoben wurde.» Gleichzeitig wies er auf die Gefahren einer 13.  AHV-Rente hin. Eine solche würde einerseits zu Mehrkosten in Milliardenhöhe führen. Andererseits seien die Ergänzungsleistungen das bessere Instrument, um gezielt jenen zu helfen, die es wirklich nötig haben, statt eine 13.  AHV-Rente an alle auszuzahlen: «Wir haben als Gesellschaft eine Verantwortung gegenüber der jungen Generation – heute verweigerte Reformen zur nachhaltigen Finanzierung der Altersvorsorge und Mehrausgaben in Form einer 13.  AHV-Rente bezahlen morgen junge Familien und der Mittelstand.»

Saskia Schenker, Direktorin des Arbeitgeberverbands Region Basel, machte abschliessend noch klar, dass viele Arbeitgeber in der Schweiz – entgegen falscher Behauptungen – durchaus auf ältere Angestellte setzen. «Die älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind äusserst gut in den Schweizer Arbeitsmarkt integriert. Ihre Arbeitsmarktbeteiligung steigt seit Jahren an und ist im internationalen Vergleich sehr hoch», so Schenker. Und als Fazit zu den kommenden Abstimmungen kam sie zum Schluss: «Wir sollten unser heutiges System der Altersvorsorge stützen und alles daransetzen, dass wir mit strukturellen Reformen in der AHV diese finanziell absichern, sie aber nicht weiter ausbauen, sondern mit der BVG-Reform mehr Personen in der zweiten Säule versichern.»

FRANK LINHART LIC. PHIL.
Öffentlichkeitsarbeit und Berufsbildung.
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