Detlef Schmuck ist Geschäftsführer von TeamDrive.

Die Europäische Kommission bereitet sich auf das Scheitern des EU-US Privacy Shield vor, die in der EU ansässigen Firmen sollten ebenfalls dringend mit den Vorbereitungen beginnen. Würde die transatlantische Datenschutzvereinbarung vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) wie von vielen Seiten erwartet am 16. Juli für ungültig erklärt, stünden Millionen europäischer Unternehmen, die US-amerikanische Datendienste nutzen, im Regen. Wenn sich schon die EU-Kommission ernsthaft auf das Aus für den EU-US Privacy Shield vorbereitet, dann wird es für die Unternehmen höchste Zeit. Unternehmensverantwortliche sollten sich schleunigst von US-basierten Cloudanbietern lösen und zu einem deutschen Anbieter wechseln. 

Nicht nur ich warne schon seit 2018 vor dem EU-US Privacy Shield . Das ist ein Scheitern mit Ansage. Nun verweise ich gerne auf das Schreiben «EN E-001120/2020» des EU-Justiz- und Verbraucherkommissars Didier Reynders vom Mai 2020:

«Die Kommission ist eine Partei in den zwei vor dem Europäischen Gerichtshof anhängigen Verfahren, die für den Privacy Shield relevant sind (T-738-16, La Quadrature du Net und C-311/18, Schrems II). Zwar kann die Kommission das Ergebnis der Rechtsstreitigkeiten nicht vorhersagen, aber sie nimmt mögliche Szenarien in Augenschein. In diesem Zusammenhang steht die Kommission in Kontakt mit den Beteiligten einschließlich den Behörden der USA. Parallel setzt die Kommission ihre Arbeit bezüglich alternativer Instrumente für den internationalen Austausch personenbezogener Daten fort; dazu gehört auch die Überprüfung bestehender Standardvertragsklauseln.»

Der EU-Generalanwalt hat bereits im Dezember 2019 in einer Einschätzung, die allerdings rechtlich nicht bindend ist, erhebliche Zweifel an der Gültigkeit des Abkommens geäussert. Es ist doch offensichtlich, dass sich einige der größten US-Digitalkonzerne wenig um die Datenschutz-Grundverordnung kümmern. Der EU-US Privacy Shield war von Anfang an eine Farce, um das Desaster des vorangegangenen Safe Harbor-Abkommens zu kaschieren.

Der österreichische Jurist Max Schrems hatte 2013 im Lichte der Snowden-Enthüllungen Klage eingereicht, die damit endete, dass der EuGH 2015 das bis dahin angewandte Safe Harbor-Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA für ungültig erklärte. Die von der EU geschaffene Anschlussregelung des EU-US Privacy Shield war im Juli 2016 von der EU-Kommission genehmigt worden, um den Schutz personenbezogener Daten, die aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union in die USA übertragen werden, zu gewährleisten. Bereits im März 2017 hatte die EU-Justizkommissarin Věra Jourová damit gedroht, die Absprachen ausser Kraft zu setzen angesichts der „Unberechenbarkeit“ der Trump-Regierung in den USA. Das «Schrems II»-Verfahren wird nach weit verbreiteter Juristenmeinung 2020 diese Regelung ebenfalls zu Fall bringen.

Ich kann an dieser Stelle nur vor einem Datenschutz-GAU für Firmen, die für ihre Datenablage US-amerikanische Cloudservices nutzen, warnen.Das Aus für den EU-US Privacy Shield macht alle EU-Unternehmen, die mit US-Anbietern zusammenarbeiten, zu millionenfachen Datenschutzverletzern mit unabsehbaren Folgen.

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