Die Auseinandersetzung mit der Pensionskasse seiner Mitarbeiter gehört nicht gerade zum Kernbusiness von Unternehmens-verantwortlichen. Warum sollte man sich trotzdem damit befassen?
Es kann sich schlicht lohnen, die Leistungen verschiedener Pensionskassen zu vergleichen und sich zu fragen, ob die Leistungen der aktuellen Kasse noch mit den Unternehmenszielen übereinstimmen. 

Warum ist das so?
Jeder Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlt obligatorische Beiträge in die Pensionskasse ein, die sich nach dem Gehalt und dem Alter des Versicherten richten. In der Regel betragen die Sparprämien je nach Altersstufe sieben, zehn, 15 oder 18 Prozent des versicherbaren Lohns. Diese Abgaben sind gesetzlich festgelegt, wobei die Versicherten bisher wenig Spielraum bezüglich Risikoschutz oder Anlagestrategie haben. Viele Versicherte weisen eine umhüllende Pensionskassenlösung auf. Hier findet keine Aufteilung auf zwei Rechtsträger, wie zum Beispiel BVG-Kasse und überobligatorische Kasse, statt. Im Überobligatorium kann eine individuelle und flexible Anlagestrategie -gewählt respektive ausgearbeitet werden. Dies veranlasst gerade Entscheidungsträger mit Lohnanteilen höher als CHF 126’900, ihre Gestaltungsmöglichkeiten zu kennen und für ihre Bedürfnisse zu nutzen. 

Wie sehen nun die konkreten Handlungsräume aus?
Unternehmen tun gut daran, ihren Kadermitarbeitenden eine zweigeteilte Lösung anzubieten. Das heisst, dass es für das Kapital im Überobligatorium Wahlmöglichkeiten gibt, während die Gelder im Obligatorium kollektiv, also ohne Mitspracherecht, angelegt werden. Individuelle Lösungen sind steuerlich attraktiv, denn freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse sind vollumfänglich abzugsberechtigt vom steuerbaren Einkommen. Dabei bewährt es sich jedoch, die Beiträge gestaffelt über verschiedene Steuerperioden einzuzahlen, um zusätzlich Steuern einzusparen. 

Gibt es noch weitere Optimierungsszenarien?
Um das Altersguthaben und die Steuern zu optimieren, kann es sich auszahlen, das Obligatorium vom Überobligatorium zu trennen. Der aktuelle Mindestzins von 1.25 Prozent findet nur beim obligatorischen Guthaben Anwendung und ist gesetzlich garantiert. Bei den überobligatorischen Beiträgen haben die Kassen freie Hand, einen Zinssatz festzulegen. Da es sich bei Pensionskassenkapital in der -Regel um langfristiges Kapital handelt, kann es entsprechende Vorteile mit sich bringen, dieses Kapital vom obligatorischen Guthaben loszulösen und entsprechend einer eigens gewählten Anlagestrategie anzulegen. 

Ein weiteres, strategisches Stichwort heisst gesplittete Vorsorgelösung. Welche Vorteile bietet diese?
Berufliche Entscheidungsträger können ihre überobligatorischen Vorsorgeguthaben entsprechend einer Anlagestrategie, im Rahmen der Anlagerichtlinien der beruflichen Vorsorge anlegen respektive bei grösseren Vermögen eigens ausgestalten. Die Versicherten profitieren längerfristig von erhöhten Anlagechancen, tragen gleichzeitig aber auch die Verlustrisiken. Dennoch ist ein flexibles Überobligatorium im Sinne von unternehmerisch denkenden Angestellten, die ihre Anlagestrategie selbst -bestimmen möchten, sinnvoll. Ausserdem können die Anlagen bei Austritt aus der beruflichen Vorsorge unverändert weitergeführt und die Wertschriften auf ein Freizügigkeitsdepot transferiert werden. 

Welche Vorteile hat das Unternehmen bei dieser Lösung?
Für das Unternehmen bietet eine gesplittete Vorsorgelösung ebenfalls Vorteile. Da die Kapital- und Zinsgarantien fehlen und die Umwandlungssätze im Überobligatorium nicht gesetzlich geregelt sind, besteht die Gefahr von Unterdeckungen oder Sanierungen kaum. Zudem weisen einzelne Personengruppen innerhalb eines Unternehmens unterschiedliche Bedürfnisse und Ansprüche an die Vorsorge auf. Bei individuell festgelegten Risikoleistungen und Sparbeiträgen innerhalb dieser Personengruppen kommen branchenabhängige Tarifansätze zur Anwendung, die sich in der Regel in deutlich tieferen Risikoprämien widerspiegeln. Eine Prüfung zur Optimierung ebendieser ist deshalb lohnenswert. 

Versuchen wir es, auf den Punkt zu bringen. Unter welchen Voraussetzungen wird in der Vorsorge eine individuelle Strategie ein Gewinn?
Für eine saubere und persönliche Ausgestaltung der Basis-Pensionskasse und der Kaderversicherung braucht es eine vertiefte Analyse des Unternehmens und seiner Mitarbeitenden sowie deren Bedürfnissen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Mitarbeitenden eine ansprechende Deckung erhalten und das Unternehmen die Prämien im Griff hat. Die Pensionskassenprämien sind im Normalfall kein unerheblicher Budgetposten für den Arbeitgeber wie auch für den Arbeitnehmer.

Dafür haben Sie aber nicht alle Kenntnisse zur Hand?
Die IHAG Privatbank arbeitet mit einem Vorsorgespezialisten zusammen und bietet insbesondere bei den Kaderlösungen eine massgeschneiderte Lösung an. 

Tipps zur Optimierung des Altersguthabens
Bei der Optimierung des eigenen Pensionskassenguthabens spielen viele Faktoren eine Rolle. Wichtige Hinweise, auf die Versicherte achten sollten, kurz zusammengefasst: 

  • Zahlen Sie freiwillige Beiträge gestaffelt ein, um Steuern zu sparen. 
  • Überprüfen Sie Ihre Kasse in regelmässigen Abständen und vergleichen Sie die Leistungen mit jenen von anderen Anbietern. Ist die Höhe der Risikoprämie angemessen?
  • Gerade bei Kassen mit hohen Risikoleistungen empfiehlt es sich, eine Bedarfsanalyse vorzunehmen. Sind diese hohen Leistungen für mich notwendig und passend?
  • Bietet die Pensionskasse mehrere Anlagestrategien zur Auswahl? Ist die Kasse ausreichend kapitalisiert (Deckungsgrad)?
  • Schenken Sie dem Vorsorgekapital die entsprechende Beachtung unter Beizug von Fachspezialisten.

Unternehmensporträt
Die vor über 65 Jahren gegründete IHAG Privatbank hat sich schwer­gewichtig auf Private Banking ausgerichtet. Das Kreditgeschäft und der Handel bilden weitere Standbeine. Die IHAG Privatbank ist eine Tochtergesellschaft der IHAG Holding AG und beschäftigt rund 115 Mitarbeitende.

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