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Die Krankentaggeldversicherung spielt nicht nur eine entscheidende Rolle, wenn es um die finanzielle Stabilität von Arbeitnehmenden geht. Sie ist zudem wichtig für das Risikomanagement von Unternehmen und hat direkte Auswirkungen auf die Gewinnung und Bindung von Mitarbeitenden. Nicht zuletzt angesichts der Dringlichkeit, hochqualifizierte Mitarbeitende langfristig zu binden, gewinnt die Krankentaggeldversicherung auch für kleinere Unternehmen an Bedeutung. In diesem Artikel erklären wir, worauf Arbeitgebende bei Abschluss der Krankentaggeldversicherung achten sollten und welche Vorteile die finanzielle Unterstützung ihrer Arbeitnehmenden im Krankheitsfall hat.

Die Krankentaggeldversicherung in Kürze
Die Krankentaggeldversicherung ist eine tragende Säule beim Schutz der Arbeitnehmenden gegen finanzielle Folgen von Krankheiten. Wenn die Zeit der Lohnfortzahlungspflicht vorbei ist, aber die Arbeitsunfähigkeit fortbesteht, wird das Krankentaggeld (KTG) ausgezahlt, dass mindestens einen Teil des Gehalts oder Einkommens ersetzt. Mit dem Taggeld wird eine Leistung von 80 bis 100 % des versicherten Verdienstes abgedeckt. Dies hilft Arbeitnehmenden dabei, ihren Lebensstandard aufrechtzuerhalten und finanziellen Verpflichtungen auch im Krankheitsfall nachkommen zu können. Finanzielle Engpässe können so vermieden werden. Die Dauer des Taggelds kann abhängig vom Versicherungsvertrag variieren und ist auf eine bestimmte Anzahl an Tagen – in der Regel auf bis zu 720 Tage – begrenzt. Die Wartefrist ab Eintreten der Arbeitsunfähigkeit ist ebenfalls im Versicherungsvertrag geregelt. Während der Wartefrist muss der Arbeitgebende weiterhin Lohn entrichten.

Die genauen Bestimmungen zum KTG sind im Bundesgesetz über die Krankenversicherung und in der zugehörigen Verordnung (KVV) festgehalten und müssen bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt werden.

Eine Krankentaggeldversicherung gehört zu den freiwilligen Versicherungen. Wird sie abgeschlossen, schulden theoretisch die Arbeitgebenden den Versicherungsbeitrag. In der Praxis werden die Versicherungskosten jedoch meist zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden aufgeteilt, wobei die Arbeitnehmenden ihren Teil der Kosten durch Lohnabzüge oder direkte Beiträge tragen können. Bis zu 50 % des fälligen Beitrags steuern Arbeitnehmende zur Krankentaggeldversicherung bei.

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Worauf Arbeitgebende achten sollten
Vor allem für Arbeitgebende, die ihren Mitarbeitenden langfristige Arbeitsverträge mit hohem Verdienst bieten, lohnt sich die Finanzierung einer Krankentaggeldversicherung. Für die meisten grossen Unternehmen ist der Abschluss einer Krankentaggeldversicherung für die Mitarbeitenden eine Selbstverständlichkeit und auch kleinere Unternehmen machen sie sich immer häufiger zunutze. Das wichtigste Kriterium bei der Entscheidung für die Krankentaggeldversicherung ist die Wartefrist. Nach dem Gesetz müssen Arbeitgebende ihren Mitarbeitenden für eine bestimmte Zeit den Lohn in voller Höhe weiter fortzahlen, sofern es im Arbeitsvertrag nicht anders vereinbart wurde. So kann die Vereinbarung getroffen werden, dass im Krankheitsfall lediglich 80 % des Lohnes fortgezahlt werden.

Es gilt also auszurechnen, wie lang die Wartefrist sein darf oder soll, damit sich die Krankentaggeldversicherung bezahlt macht. Ferner können die Arbeitgebenden entscheiden, ob der Lohn zu 80 % oder zu 100 % versichert werden soll.

Mehr als nur Sicherheit
Eine Krankentaggeldversicherung ist nicht nur für Arbeitnehmende ein Pluspunkt. Mitarbeitende erlangen durch das Krankentaggeld mehr finanzielle Sicherheit und die Grundlage für ein verbessertes Risikomanagement. Sie müssen sich weniger Sorgen darum machen, wie sie ihre laufenden Kosten decken können, wenn sie krankheitsbedingt ausfallen. Doch die Krankentaggeldversicherung bringt auch Arbeitgebenden und Unternehmen viele Vorteile. Diese sind zunächst einmal abhängig von den Versicherungskosten im Verhältnis zu den Kosten, die durch den Ausfall eines Mitarbeitenden im Krankheitsfall entstehen.

Ein Beispiel: Nehmen wir an, Herr Baumgartner arbeitet bereits seit sechs Jahren für ein Unternehmen und erhält einen monatlichen Lohn von 7000 CHF. Aufgrund eines Spitalaufenthalts mit anschliessender Reha ist er für sechs Monate arbeitsunfähig. Besteht eine Krankentaggeldversicherung mit 30 Tagen Wartefrist und anschliessender Übernahme der Lohnfortzahlungen über 720 Tage durch die Versicherung, ergeben sich für den Arbeitgebenden gleich zwei Vorteile. In der Zeit, in der Herr Baumgartner ausfällt, muss er keine Lohnfortzahlung leisten. Zudem kann er in der Zwischenzeit einen Ersatz für Herrn Baumgartner einstellen, ohne doppelte Lohnkosten tragen zu müssen. Gäbe es keine Krankentaggeldversicherung, müsste der Arbeitgebende entsprechend der Dienstjahre von Herrn Baumgartner 180 Tage Lohnfortzahlungen leisten und bei Bedarf eines Ersatzes müssten doppelte Lohnkosten getragen werden. Damit kann durch eine Krankentaggeldversicherung auch das Risikomanagement des Unternehmens verbessert werden.

Unabhängig von den berechenbaren finanziellen Vorteilen für Mitarbeitende und Arbeitgebende ergeben sich aus der Übernahme von Beiträgen zur Krankentaggeldversicherung weitere Vorteile für Unternehmen. Wer die Krankentaggeldversicherung finanziert, positioniert sich als attraktiver Arbeitgeber. Dies kann dazu beitragen, talentierte Fachkräfte anzuziehen und langfristig zu halten. Überdies kann eine Krankentaggeldversicherung ausgezeichnet mit weiteren Angeboten zur beruflichen Vorsorge kombiniert werden. Potenzielle Mitarbeitende wissen die Zusatzleistungen und den Schutz zu schätzen, den eine solche Versicherung bietet. Das Angebot einer Krankentaggeldversicherung zeigt, dass Arbeitgebende sich um das Wohlergehen ihrer Mitarbeitenden kümmern und bereit sind, in ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden zu investieren. Dies kann die Loyalität dem Unternehmen gegenüber stärken, das Engagement erhöhen und damit das Arbeitsklima positiv beeinflussen.