Das schweizerische Stimmvolk hat die Unternehmenssteuerreform III abgelehnt. Die ersten politischen Wogen nach dem Urnengang haben sich geglättet. Damit ist es Zeit zu analysieren, was dieses Abstimmungsresultat generell und für die KMU im Besonderen bedeutet.

Mit dem Scheitern der Reform bleiben die geltenden Gesetze gültig. Das heisst, es ändert sich für die nächsten Jahre vorerst nichts. Allerdings wird die Schweiz wegen des internationalen Drucks die kantonalen Bestimmungen für Holding-, gemischte und Verwaltungsgesellschaften eher früher als später abschaffen müssen. Die wirtschaftliche Bedeutung dieser Gesellschaften legt nahe, dass die Aufgabe der Steuerstatus mit neuen steuerlichen Massnahmen zur Erhaltung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes begleitet wird. Das neue Steuerpaket, welches nun geschnürt wird, muss einerseits internationale Steuerstandards erfüllen, andererseits die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes erhalten. Gleichzeitig sind die unterschiedlichen Ausgangslagen der Kantone, Städte und Gemeinden zu berücksichtigen, und schlussendlich muss auch das neue Paket genügend Steuereinnahmen generieren.

Es wäre überraschend, wenn völlig neue Instrumente geschaffen würden. Diskutiert wird derzeit Folgendes:
>>Die steuerneutrale Aufdeckung der stillen Reserven unter anderem beim Wechsel der Statusgesellschaften zur ordentlichen Besteuerung und beim Zuzug von Unternehmen in die Schweiz ist systematisch korrekt und sollte unbestritten sein.
>>Die steuerlichen Entlastungen mittels der Patentbox und / oder des Sonderabzuges für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen könnten eingeschränkt werden.
>>Die zinsbereinigte Gewinnsteuer war das umstrittenste Element. Sie könnte in der neuen Reform «geopfert» werden.
>>Die Kantone sollen ihre Gewinnsteuersätze senken können. Dazu braucht es Beiträge des Bundes.
>>Die Linke fordert eine Gegenfinanzierung durch die Aktionäre: Erhöhung des Teilbesteuerungssatzes für Dividenden und eine Kapitalgewinnsteuer. Die Kapitalgewinnsteuer dürfte chancenlos sein. Die Erhöhung der Dividendenbesteuerung erscheint nicht unrealistisch, wenn gleichzeitig die Gewinnsteuern der Gesellschaften gesenkt werden.

Für KMU und deren Inhaber unmittelbar von Bedeutung sind insbesondere die letzten beiden Elemente. Ein Grossteil der Kantone plant zum Teil eine erhebliche Senkung der Gewinnsteuern. Damit bleibt den KMU ein grösserer Gewinn nach Steuern. Die Linke fordert, diesen Vorteil ganz oder teilweise durch eine Erhöhung der Dividendenbesteuerung zu kompensieren. Die Rede ist von einer Teilbesteuerung von rund 70 Prozent. Theoretisch sollten sich diese beiden Elemente für die Inhaber von KMU ausgleichen: Was in der Gesellschaft mehr verbleibt, würde nach Ausschüttung höher besteuert. Der Vorteil läge aber darin, dass bei einem Verzicht auf Dividendenausschüttung oder bei einem Aufschub in den Gesellschaften mehr Kapital für Investitionen oder für die Verringerung von Fremdkapital verbleibt.

Derzeit wird damit gerechnet, dass die neue Vorlage frühestens 2020 oder 2021 in Kraft tritt.

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