Nach dem Nein zur Unternehmenssteuerreform III stellen sich Fragen zum weiteren Vorgehen und zu den Inhalten einer neuen Vorlage. Ziel muss es deshalb sein, die Rechts- und Planungssicherheit des Steuerstandorts Schweiz möglichst rasch herzustellen und dabei seine internationale Attraktivität zu wahren.

Der Bundesrat hat sich am 22. Februar für ein «geordnetes, aber zügiges» Vorgehen entschieden. Die Eckwerte einer neuen Steuervorlage sollen bis spätestens Mitte 2017 ausgearbeitet werden. Dazu will der Bundesrat Gespräche mit den Parteien führen sowie die Kantone, Gemeinden und Städte einbeziehen ebenso wie die Wirtschaft und die Gewerkschaften.

Der Zeitbedarf für eine neue Vorlage hängt von der Kompromissbereitschaft der Beteiligten ab, aber auch von der Eingrenzung bzw. Öffnung der inhaltlichen Diskussion. Dabei drängt die Zeit. Nach dem Nein zur Steuerreform erfüllt die Schweiz die internationalen Anforderungen klar nicht. Wie viel Zeit die OECD oder die EU der Schweiz noch einräumen, die kritisierten Steuerprivilegien abzuschaffen, ist unklar. Für die betroffenen Firmen besteht heute schon ein erhöhtes Risiko, dass einzelne Staaten von sich aus steuerliche Gegenmassnahmen einleiten. Das Risiko verschärft sich ab 2018 mit dem beginnenden internationalen Austausch von Steuerrulings und von länderbezogenen Informationen (country by country reporting). Findet man beim Bund nicht rasch genug eine Lösung, könnten Kantone gezwungen sein voranzugehen.

Inhaltlich war die Steuerreform über weite Strecken unbestritten. Das gilt für die Anpassungen im nationalen Finanzausgleich, Neuregelungen von Beginn und Ende der Steuerpflicht, die von den Kantonen geforderte Entlastungsbegrenzung, Ermässigungen bei der Kapitalsteuer und natürlich die Abschaffung der heutigen Steuerprivilegien einschliesslich entsprechender Übergangsbestimmungen. Diese Gesetzesanpassungen sind zentral und sollten unverändert in eine neue Vorlage übernommen werden können. Sie sind insbesondere wichtig, um einen geordneten Übergang von der heutigen Sonderbesteuerung ins neue Steuersystem sicherzustellen.

Zu Diskussionen führen werden die in der verworfenen Vorlage vorgesehenen neuen Steuerinstrumente. Bei der Patentbox wird die Frage der Behandlung Software zu klären sein. Die Verordnung kann hier Klarheit schaffen. Hinsichtlich des Super-Abzugs für Forschung und Entwicklung und der zinsbereinigten Gewinnsteuer muss beurteilt werden, wie sich die Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb künftig aufstellen will. Beide Instrumente werden im Ausland angewendet. Die von den Kantonen gestellte Forderung der «gleich langen Spiesse» wird noch einmal diskutiert werden müssen.

Was den finanziellen Beitrag des Bundes anbelangt, werden sich die Kantone wie die Gemeinden und Städte für einen unverändert hohen Betrag einsetzen. Der Städteverband hat dies bereits klargemacht. Die eingehendste Beratung wird absehbar der Frage der Gegenfinanzierung zukommen. Eine konsolidierte Forderung der Gegner der Steuerreform liegt bis heute nicht vor. Die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer kommt für die Wirtschaft nicht in Betracht, nicht zuletzt weil die genaue Prüfung einer solchen Massnahme das zur Verfügung stehende Zeitbudget weit überspannen würde. Bei der Dividendenbesteuerung kommt ein Rückfall in die Zeit der wirtschaftlichen Doppelbelastung für die Wirtschaft ebenso nicht infrage. Je höher Forderungen diesbezüglich ausfallen, desto schwieriger wird sich der Einigungsprozess absehbar gestalten.

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Von Dr. Frank Marty

Mitglied der Geschäftsleitung von economiesuisse.

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