Exportierende Schweizer KMU befinden sich derzeit in einer komplexen Lage: Grundsätzlich bieten ihnen die Weltwirtschaft durch die Globalisierung so viele Wachstumschancen wie noch nie. Gleichzeitig wird der internationale Freihandel aber auch infrage gestellt. In zahlreichen Ländern entstehen neue Handelsschranken. Wie können Unternehmen in diesem Spannungsfeld international zulegen?

Damit die Schweizer Wirtschaft wachsen kann, müssen Unternehmen so frei wie möglich handeln können. Offene Märkte sind die Voraussetzung dafür. Die Schweiz verfolgt deshalb eine aktive Freihandelspolitik und baut das Netz an Freihandelsabkommen stetig aus. Neben der EFTA-Konvention und dem Freihandelsabkommen mit der Europäischen Union hat die Schweiz 28 Abkommen mit 38 Partnern ausserhalb der EU. Die Unternehmen erhalten damit nicht nur den Zugang zu einem grösseren Absatzmarkt, sondern auch mehr Rechtssicherheit. Während sich traditionelle Abkommen meist auf Zollreduktionen beschränken, berücksichtigen moderne Abkommen auch zusätzliche nicht-tarifäre Handelshemmnisse und vereinheitlichen etwa Zulassungsvorschriften. Nur allzu oft bleiben aber Eintrittshürden bestehen oder es werden neue protektionistische Massnahmen geschaffen.

Nicht-tarifäre Handelsschranken im Trend
Simon Evenett, Professor an der Universität St. Gallen, kommt in seinen Studien zum Schluss, dass der Protektionismus in den letzten fünf Jahren deutlich zugenommen hat. Seit 2009 registrierte er weltweit über 1000 protektionistische Massnahmen.

Viele Beispiele bestätigen diesen prognostizierten Trend. So hat der US-Präsident die Ankündigungen aus seinem Wahlkampf wahr gemacht. Nun sind Strafzölle auf Stahl- und Aluminiumimporte möglich. Diese sollen für Stahl 25 Prozent und für Aluminium zehn Prozent betragen. Der US-Präsident will damit die heimische Stahl- und Aluminiumindustrie vor Billigimporten etwa aus China schützen. Andere Player wie die EU, Brasilien oder China haben ihrerseits Gegenreaktionen angekündigt.

Den globalen Trend zu mehr Handelsschranken stellen auch wir bei S-GE fest. Wir beobachten seit einigen Jahren, dass Schweizer Exporteure vermehrt mit sogenannten nicht-tarifären Handelsschranken zu kämpfen haben.

Nicht-tarifäre Handelsschranken sind Massnahmen, mit denen Staaten den Handel oder spezifisch die Einfuhr beschränken wollen, bei denen es sich aber nicht um klassische Zölle handelt. Grob unterscheidet man drei Kategorien von nicht-tarifären Handelsschranken:

  1. Handelsbeschränkende Grenzmassnahmen: Ein Instrument, auf das Staaten zur Beschränkung des Handels und zum Schutz der einheimischen Produzenten vor Importkonkurrenz immer wieder zurückgreifen. Zu den einschneidendsten handelsbeschränkenden Grenzmassnahmen gehören Import- und Exportverbote für bestimmte Waren sowie Kontingente. Aber auch mit aufwändigen Zollverfahren, unverhältnismässig hohen Verwaltungsgebühren oder komplizierten Formvorschriften für Warenbegleitpapiere wird versucht, die ausländische Konkurrenz vom heimischen Markt fernzuhalten.
  2. Interne Massnahmen: Statt mit «offensichtlichen» Grenzmassnahmen versuchen Staaten auch mit Massnahmen, die erst «nach der Grenze» anfallen, die heimische Wirtschaft zu schützen. Das Prinzip besteht auch hier darin, ausländischen Unternehmen Hindernisse in den Weg zu legen, etwa über gesetzliche Mindestquoten für inländische Arbeitnehmer, die ein Unternehmen beschäftigen muss (bis zu 100 Prozent), den Zwang, mit inländischen Unternehmen ein Joint Venture einzugehen, Verpflichtungen zu Technologie- und Know-how-Transfer oder eingeschränkten Anerkennungen der beruflichen Qualifikationen ausländischer Arbeitnehmer.
  3. Technische Anforderungen: Schliesslich versuchen auch immer mehr Staaten, ausländischen Unternehmen den Marktzutritt mit «versteckten» Handelsschranken zu erschweren – und zwar mit zahlreichen Vorschriften und Normen bezüglich der technischen Anforderungen an eine Ware – sei dies in Bezug auf Aspekte wie Herstellung, Verpackung, Etikettierung, Transportbedingungen, Sicherheit, Gesundheit oder Umweltverträglichkeit. Viele Staaten machen dabei ein legitimes staatliches Regelungsinteresse geltend, wie zum Beispiel die Gewährleistung der im eigenen Land geltenden Umwelt- oder Sicherheitsstandards. Dank des bilateralen Abkommens über den Abbau technischer Handelshemmnisse sind die technischen Anforderungen an Industrieprodukte in der Schweiz und der EU weitgehend gleichwertig.

Nicht abschrecken lassen
Es zeigt sich: Nicht-tarifäre Handelsschranken sind so zahlreich wie vielfältig und kommen in nahezu allen Ländern vor – auch in der Schweiz. Wie sollten Schweizer Exporteure mit ihnen umgehen? KMU sollten sich auf keinen Fall aus dem Export zurückziehen. Nicht-tarifäre Handelsschranken haben die Komplexität des internationalen Geschäfts zwar erhöht, doch es gibt auch Wege und Instrumente, wie man sie überwinden oder zumindest umgehen kann. Für Schweizer Exporteure hat mein Haus drei Ratschläge:

  1. Markteintritt seriös vorbereiten: Um auf allfällige Handelsschranken im Zielmarkt vorbereitet zu sein, sollten sich KMU frühzeitig mit ihrem Zielmarkt auseinandersetzen, die Importvorschriften, Zölle und Gesetze kennen sowie eine Konkurrenz- und Marktanalyse erstellen lassen. Ebenfalls müssen sich Unternehmen mit der Kultur des potenziellen Marktes und den Geschäftsgepflogenheiten vertraut machen und genau überlegen, wie die Kontaktanbahnung erfolgen soll. Zudem braucht es eine stichfeste Markteintrittsstrategie, und es lohnt sich, Rat von Länderspezialisten einzuholen. Des Weiteren muss das Vertriebs- und Zusammenarbeitsmodell mit Partnern den lokalen Gegebenheiten angepasst werden. Auch Fragen, wie die sprachlichen Barrieren überwunden werden, wie der After-Sales-Service organisiert wird, welche Bedeutung das Internet hat oder welche Sozialen Medien genutzt werden, sollten KMU beantworten können. Nur wer die Rahmenbedingungen gründlich abklärt, erlebt beim Markteintritt keine bösen Überraschungen.
  2. Freihandelsabkommen nutzen: Die Schweiz verfügt über ein breites Netz an Freihandelsabkommen, das bringt zwei wesentliche Vorteile mit sich. Zum einen profitieren die Unternehmen in verschiedensten Ländern von reduzierten oder gar ganz abgebauten Zöllen. Auch wenn die Anwendung von Freihandelsabkommen für KMU mit Aufwand verbunden sein kann, lohnt sich eine Prüfung.
  3. Professionelle Unterstützung: Die Erfahrung zeigt, dass Alleingänge das Risiko eines Exportprojekts deutlich erhöhen. Schweizer Exporteuren ist deshalb geraten, die Unterstützung durch einen professionellen externen Partner wie Switzerland Global Enterprise (S-GE) in Anspruch zu nehmen. S-GE unterstützt KMU mit kompetenter Exportberatung, Informationen über Handelsschranken und Freihandelsabkommen, massgeschneiderten Marktstudien und mit einem globalen Netzwerk. S-GE hilft Schweizer KMU auch bei der Suche nach einem geeigneten Geschäftspartner im Zielland.

Zwischen Globalisierung und Protektionismus international zu wachsen, ist für Schweizer KMU eine Herausforderung, aber es ist möglich.

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