Zeigen Sie Ihren Arbeitskolleginnen und -kollegen oder Ihren Mitarbeitenden, dass Sie an sie denken: Widmen Sie einen Song mit einer persönlichen Grussbotschaft in unserem Radio-Wunschkonzert.

Verunfallte haben bessere Chancen auf Heilung und Wiedereingliederung, wenn sie frühzeitig und kompetent betreut werden – nicht nur von der Suva, sondern vom ganzen Umfeld. Gerade Vorgesetzte haben hier eine wichtige Funktion. Diesen Aspekt nimmt die Suva in ihrer neuen Kampagne «We miss you» mit einem eigenen Radio-Wunschkonzert für Verunfallte auf.

In ihrer neuen Wiedereingliederungs-Kampagne «We miss you» lanciert die Suva ein eigenes Radio-Wunschkonzert für Verunfallte. In Partnerschaft mit Radio Energy steht dafür bis am 13. Dezember 2020 ein eigener digitaler Radio-Channel zur Verfügung.

Während der kommenden Wochen können Arbeitskolleginnen und -kollegen, Vorgesetzte, Freunde oder Familienangehörige verunfallten Personen Songs und persönliche Grussbotschaften zukommen lassen und ihnen so zeigen, dass sie ihnen fehlen. Die Wünsche und Songs der Teilnehmenden werden täglich zwischen 9 und 21 Uhr auf dem Suva-Channel ausgestrahlt. Der Verunfallte erhält eine Nachricht, wann die Grussbotschaft und der Song für ihn gespielt wird.

Aufruf: Wenn Sie jemanden kennen, der verunfallt oder krank zu Hause ist und dem eine Grussbotschaft und ein Song guttäte, sind Sie herzlich eingeladen, am Wunschkonzert teilzunehmen!

So unterstützen Sie als Arbeitgeber die Rückkehr
Das Verhalten des Arbeitgebers bestimmt massgeblich, ob die Wiedereingliederung positiv beeinflusst wird. Diese drei Faktoren sind dabei entscheidend:

  • Nehmen Sie so rasch wie möglich mit dem Verunfallten persönlich Kontakt auf.
  • Besuchen Sie den Verunfallten und führen Sie frühzeitig das Rückkehrgespräch.
  • Gewährleisten Sie eine Rückkehrbetreuung des Verunfallten bis zur vollständigen Reintegration in den Arbeitsprozess

Über 3500 Schwerverunfallte erfolgreich wiedereingegliedert
2019 konnte die Suva von insgesamt 3940 schwer Verunfallten 3519 Personen (89 Prozent) erfolgreich wiedereingliedern. Als erfolgreich wiedereingegliedert gelten Personen, die nach einem Unfall entweder beim ursprünglichen oder bei einem neuen Arbeitgeber weiterarbeiten können und keine oder nur eine kleine Invalidenrente unter 20 Prozent benötigen.

Weitere Informationen:

www.suva.ch