von Silvia Wehrli, Andreas Habegger und Pascal Niggli

Persönliche Absicherung und Vorsorge sind Themen, die Unternehmer vor ganz besondere Herausforderungen stellen. Dabei ist die Frage der Vorsorge eng mit der Nachfolgeregelung im Unternehmen verknüpft.

Für Angestellte ist die Vorsorge in zwei Säulen obligatorisch, nur die 3. Säule unterliegt der Eigeninitiative. Der Unternehmer hingegen ist selber für seine Altersvorsorge verantwortlich. Will er sich im Pensionsalter wie ein Angestellter ins Privatleben zurückziehen, benötigt er eine durchdachte Vorsorgelösung. Ein Finanzplan hilft, Transparenz herzustellen und die richtigen Massnahmen zu treffen. Im Weiteren gilt es, rechtzeitig die Unternehmensnachfolge anzupacken. Denn oft steckt ein grosser Teil des privaten Vermögens in der eigenen Firma. Falsche Annahmen über deren Wert und Verkäuflichkeit können sich später unter Umständen fatal auswirken.

Drei Säulen für den Unternehmer
Dass man sich aktiv darum kümmern muss, in der AHV keine Beitragslücken entstehen zu lassen, ist bekannt. Das gilt insbesondere für Selbständigerwerbende mit einer Einzelfirma. Sie müssen als solche von der zuständigen Ausgleichskasse versicherungstechnisch anerkannt werden, ansonsten gelten sie am Ende als Angestellte. Die Höhe der Beiträge errechnet sich auf der Basis des steuerbaren Reingewinns. Damit ist die 1. Säule gesichert. Die heute maximale monatliche Einzelrente beträgt 2 340 Franken.

Inhaber eines Personenunternehmens (Einzelfirma, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft) ohneMitarbeitende können sich nicht einer Sammelstiftung anschliessen, sie können sich jedoch über ihren Berufsverband oder die Stiftung Auffangeinrichtung BVG freiwillig in der 2. Säule versichern. In der Regel werden nur Standardpläne angeboten, so dass weitergehende Risiken über die private 3. Säule abgedeckt werden müssen. Die freiwillige Vorsorge innerhalb der 3. Säule steht allen Firmeninhabern offen und kann mit zusätzlichen Versicherungslösungen kombiniert werden.

Unternehmen, die Mitarbeitende im Arbeitnehmerverhältnis beschäftigen, sind gesetzlich zu deren beruflichen Vorsorge verpflichtet. Dies kann mit einer eigenen Pensionskasse oder durch den Anschluss an eine Sammelstiftung erfolgen. Innerhalb dieser Pensionskassenlösung ist dann auch Platz für die persönliche Vorsorge des Unternehmers. Inhaber von Personenunternehmen können alternativ jährlich bis 20 Prozent des Reingewinns oder maximal 33’696 Franken in die Säule 3a einzahlen und steuerlich in Abzug bringen (Stand 1. Januar 2013). Trotz dieser Abzugsmöglichkeiten lohnt es sich für den Unternehmer ab einem bestimmten Einkommen, in die Pensionskasse seiner Arbeitnehmer einzutreten. Dies aus folgenden Gründen:

  • Er kann – je nach Vorsorgelösung – jährlich bis 20 Prozent des Reingewinns steuerlich abziehen, ohne dass die betragsmässige Begrenzung von 33’696 Franken zum Tragen kommt.
  • Für die Versicherung von Alter, Invalidität und Tod kommen die vorteilhaften Kollektiv-Leben-Tarife zur Anwendung.
  • Durch die Arbeitgeberbeiträge an die Pensionskasse reduziert sich der AHV-pflichtige Gewinn und damit auch die Einkommenssteuern.
  • Durch Einkäufe in die Pensionskasse können Steuern optimiert werden.
  • Zusätzlich können pro Jahr 6 739 Franken in die Säule 3a einbezahlt und vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Private Finanzplanung erarbeiten
Für den Unternehmer gibt es keine gesetzliche Altersgrenze, die ihn zum Rückzug aus dem Unternehmen zwingt. Dennoch sollte man spätestens acht bis zehn Jahre vor dem effektiven Übergabetermin beginnen, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Häufig hat der Unternehmer einen wesentlichen Teil seines Privatvermögens im eigenen Betrieb angelegt. In der Regel benötigt er diesen Vermögensteil früher oder später zur Finanzierung des dritten Lebensabschnitts. Insbesondere dann, wenn die eigentlichen Vorsorgegefässe noch nicht optimal ausgebaut worden sind.

Zunächst braucht es Klarheit über die privaten Ziele und den damit verbundenen finanziellen Bedarf. Anschliessend muss das passende Einkommens- und Vermögenskonzept, das heisst die private Finanzplanung, erarbeitet werden. Das Resultat der privaten Finanzplanung gibt auch wichtige finanzielle Eckwerte für die Lösung der Unternehmensnachfolge vor. Weiter können daraus Schlüsse für die zukünftige Anlagestrategie gezogen werden. Gleichzeitig gilt es, die güter- und erbrechtliche Situation zu prüfen und innerhalb der Familie – oder zumindest mit dem Lebenspartner – abzustimmen und verbindlich zu regeln.

Unternehmensnachfolge frühzeitig planen
Aus unternehmerischer Sicht ist es in der Regel das oberste Ziel, für einen erfolgreichen Weiterbestand des Betriebs zu sorgen. Das stellt grosse Anforderungen an die Planung und Umsetzung der Unternehmensnachfolge. Der Generationenwechsel in der Führung und im Eigentum stellt deshalb einen wesentlichen Teil der längerfristigen Unternehmensentwicklung dar. Dabei beruht der Wert eines Betriebs vor allem auf einer guten Positionierung im Markt und damit verbunden auf dem nachhaltig erwirtschaftbaren Ertrag. Der Wahl eines geeigneten Nachfolgers ist frühzeitig höchste Aufmerksamkeit zu schenken.

Die Planung des dritten Lebensabschnitts und der Nachfolge im Unternehmen muss langfristig erfolgen und flexibel im Hinblick auf unerwartete Ereignisse sein. Meist fehlen im Geschäftsalltag Zeit und Fachwissen für ein vernetztes, systematisches Vorgehen. Für Entscheidungen mit dieser Tragweite empfiehlt es sich, die private und unternehmerische Situation ganzheitlich zu analysieren
und die Zukunft sorgfältig zu planen. Zusammen mit erfahrenen Beratern mit Spezialkenntnissen im Bereich der Unternehmensnachfolge, der privaten Vorsorge- und Finanzplanung sowie in steuer-, güter- und erbrechtlichen Fragen sind die Erfolgsaussichten am grössten.

weitere Informationen: www.zkb.ch