In der Corona-Krise können selbst finanziell gesunde Unternehmen unverschuldet in eine Liquiditätskrise geraten.

Die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus (COVID-19) sind erheblich. In dieser ausserordentlichen Zeit können selbst finanziell gesunde Unternehmen unverschuldet in eine Liquiditätskrise geraten. In vielen Branchen brechen die Umsätze ein, die kurzfristigen Ausgaben können jedoch nicht im selben Ausmass reduziert werden. Es gilt die Devise «Cash is King».  

Obwohl der Bundesrat am 16. April 2020 eine schrittweise Lockerung der beschlossenen Massnahmen verkündet hat, werden die finanziellen Folgen der Krise für mehrere Branchen voraussichtlich noch länger andauern. Aus der Erfahrung früherer Krisen gehen wir davon aus, dass es «Nachbeben» geben wird, die vor allem hinsichtlich Liquidität negative Effekte haben können. Nachfolgend haben wir konkrete Sofortmassnahmen für Schweizer KMU zusammengestellt, um auftretende Liquiditätsengpässe erfolgreich zu überwinden.

  1. Liquiditätsplanung erstellen
    Zum jetzigen Zeitpunkt sind das finanzielle Ausmass und die Dauer der COVID-19-Krise schwer einzuschätzen. Während dieser Zeit der Unsicherheit ist die Sicherstellung von ausreichender Liquidität von entscheidender Bedeutung. Die aktuelle Liquiditätssituation muss beurteilt und vorhandene Liquiditätsreserven eruieret werden. Eine Grob- und Detailplanung von zukünftigen Ein- und Ausgaben soll erstellt werden. Hilfreich ist das Gespräch mit Lieferanten und anderen Kreditoren zu suchen und eine Verlängerung von Zahlungszielen zu erreichen. Kunden könnten kurz- und mittelfristig in Not geraten. Ziel ist daher die Reduktion von offenen Debitoren: Es empfiehlt sich schon heute mit ihnen über ausstehende Rechnungen zu sprechen, deren Situation zu verstehen und offene Debitoren zu reduzieren.
  2. Unmittelbare Kosten reduzieren
    Striktes Kostenmanagement hilft nicht nur während der COVID-19-Krise. Die Reduktion von nicht zwingend notwendigen Ausgaben macht Ihre Unternehmung auch fit für die Zeit nach der Krise und ist ein geeignetes Mittel, die angespannte Liquiditätssituation zu schonen.  Massnahmen wie Fixkosten so schnell wie möglich zu reduzieren; Vermieter für temporäre Mietzinsstundungen oder -reduktionen anzufragen; Kostenaufstellung zu erstellen und Zahlungen zu priorisieren sind von grosser Bedeutung. Das Entstehen von  zusätzlichen (wiederkehrenden) Kosten muss vermieden werden und nicht unmittelbar notwendige Investitionsausgaben gestoppt werden. Des weiteren gilt es Rechnungen von und Ausgaben an Bundesbehörden zu analysieren und das Gespräch mit der entsprechenden Behörde bzgl. einer möglichen Stundung oder einem Abzahlungsplan zu suchen.
  3. Kurzarbeit beantragen
    Löhne sind neben der Miete oftmals der grösste Fixkostenblock. Falls die Mitarbeitenden aufgrund von Umsatzeinbrüchen nicht mehr ausgelastet werden können, ist zu prüfen, ob Kurzarbeit beantragt werden soll. Diese Lösung bietet den Arbeitgebern eine gute Alternative zu drohenden Entlassungen. Als Folge der COVID-19-Krise hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen getroffen, um eine schnelle Abwicklung der Kurzarbeitsentschädigung zu ermöglichen.
    Gut zu wissen ist, dass die Arbeitslosenversicherung bis zu 80 Prozent der Lohnkosten der Mitarbeitenden übernimmt.Zusätzlich Ferien- und Überzeitensalden abbauen ist ein grosser Vorteil im Vergleich zu Entlassungen, da die Mitarbeitenden bei einem Aufschwung sofort wieder einsatzfähig sind
  4. Überbrückungskredit (COVID-19-Kredit) beantragen
    Der Bundesrat stellt Unternehmen in der Schweiz aufgrund der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus Liquiditätshilfen im Umfang von insgesamt CHF 20 Milliarden zur Verfügung. Mit Überbrückungskrediten werden betroffene Unternehmen möglichst unbürokratisch, gezielt und rasch unterstützt. Bis zu CHF 500’000 werden Kredite innert kurzer Frist ausbezahlt und zu 100 Prozent über Bundesbürgschaften abgesichert. Der Zinssatz auf diesen Überbrückungskrediten beträgt aktuell 0%. Mehr Informationen erhalten Sie auf www.covid19.easygov.swiss.
  5. Notfallfinanzierung für KMU durch CreditGate24 beantragen
    CreditGate24 bietet während der COVID-19-Krise zusätzliche Notfallfinanzierungen für KMU an. Passende kurzfristige Finanzierung von CreditGate24 hilft zusätzlich, Liquiditätsengpässe bis CHF 100’000 zu überbrücken. Die Rückzahlung beginnt frühestens nach 6 Monaten.
    Diese Notfallfinanzierung eignet sich für Unternehmen mit stabiler und profitabler Ertragslage bis Unternehmen mit virusbedingten Beeinträchtigungen und kann jetzt mit wenigen Klicks beantragt werden.

Samuel L. Krämer ist Head Corporate Lending & Products bei CreditGate24.

www.creditgate24.ch