von Sergio Bortolin

Entspricht die aktuelle Pensionskassenlösung noch Ihren Bedürfnissen und denen Ihrer Mitarbeitenden? Stimmen die Leistungen im Verhältnis zu den Kosten? Ist die langfristige Sicherheit Ihrer Vorsorgegelder gewährleistet? Das sind Fragen, die sich Unternehmensverantwortliche jetzt stellen müssen. Eine regelmässige Überprüfung der Vorsorgelösung lohnt sich.

In der beruflichen Vorsorge (2. Säule) kann man davon ausgehen, dass alle Vorsorgeeinrichtungen die gesetzlichen Bestimmungen nach BVG einhalten. Sie werden entsprechend geführt und durch Pensionsversicherungsexperten, Revisionsstellen und Aufsichtsbehörden geprüft. Das BVG ist ein Rahmengesetz, das aber – unter Einhaltung der Mindestvorschriften – einen grossen Spielraum zur Ausgestaltung von firmenspezifischen Vorsorgelösungen offen lässt. Diese gilt es zu überprüfen und sowohl dem Marktangebot der Pensionskassen wie auch den wirtschaftlichen Verhältnissen und Bedürfnissen des eigenen Unternehmens anzupassen. Im Vorfeld des Entscheidungsprozesses ist es notwendig, dass alle Offertensteller mit den gleichen Grundlagen arbeiten. Das betrifft zum Beispiel Versicherungsdaten und den Berechnungsstichtag.

Überprüfen und vergleichen
Bei der Überprüfung mit Zahlen und Fakten sind verschiedene Punkte zu beachten, die ich im Folgenden kurz skizzieren möchte. Dabei geht es auch um eine strategische Reihenfolge, die die Abarbeitung der Herausforderungen erleichtert.

Als erstes auf der Agenda steht die formale Kündigungsfrist. Es gilt die Vertragsdauer und den Ablauf zu prüfen. Im Normalfall sprechen wir hier von einem Zeitrahmen von fünf Jahren. Dabei ist die halbjährige Kündigungsfrist zu beachten.

Quantitativ stellt sich die Frage, ob von einem gleichen Vorsorgeniveau gesprochen wird. Geht es um die gleichen Leistungen im gleichen Finanzierungsrahmen? Welche überobligatorischen Leistungen sollen zudem mit einbezogen werden?

Um zu einer vergleichbaren Grundlage zu kommen ist es wichtig zu fragen, ob alle Offerten auch alle Kostenkomponenten enthalten. Das betrifft Spar- und Risikobeiträge, Verwaltungskosten und allfällige Zusatzkosten.

Auch bei rollenden Prozessen, sprich Zahlen, die sich verändern sind Fragen angebracht. Das betrifft zum Beispiel die Übernahme der Leistungsbezieher: Was passiert mit laufenden Renten, entstehen Kosten für die Ausfinanzierung?

Reputation des Anbieters
Insbesondere bei kleinen Unternehmen sind die Zahlungsmodalitäten der Prämien ein weiterer wichtiger Merkpunkt. Erfolgt die Belastung vor- oder nachschüssig, jährlich oder quartalsweise? Wie wird das Altersguthaben künftig – im obligatorischen und im überobligatorischen Bereich – verzinst? Nur wer diese Fragen schlüssig beantwortet, kann Transparenz in seine Vergleiche bringen.

Last but not least ist die seriöse Empfehlung von Kolleginnen und Kollegen ein zusätzlicher Merkpunkt. Referenzen beweisen langfristige Sicherheit.

Die Reputation eines Anbieters lässt sich zudem an einem weiteren strategischen Punkt ergründen. Aufschluss über die finanzielle Sicherheit der Pensionskasse geben Transparenz, Altersstruktur der Versicherten, die Anlagestrategie und der Deckungsgrad. Die Zahlen dazu ermöglichen einen Blick auf die Bonität des Anbieters.

Nur mit vollständigen Angaben sind alle Faktoren wie Finanzierung, Leistung und Kosten vergleichbar. Eine umfassende und seriöse Prüfung ist bei einem allfälligen Wechsel notwendig.

Erfolgsdaten der ASGA Pensionskasse
Die ASGA Pensionskasse hat in ihrem Jubiläumsjahr 2012 nochmals zugelegt und verzeichnet per Ende Jahr einen überdurchschnittlichen Deckungsgrad von 111.1 Prozent.

Im 50. Geschäftsjahr liegt die Bilanzsumme der ASGA Pensionskasse bei 8.64 Mia. CHF. Das Vorsorgekapital der Aktiven und Bezüger stieg um 5.2 Prozent auf 6.98 Mia. CHF. Die Wertschwankungsreserven per 31. Dezember 2012 betragen 808.9 Mio. CHF, die Zielgrösse wurde damit fast vollständig erreicht. Der technische Zinssatz wurde per 1. Januar 2012 auf drei Prozent gesenkt, trotzdem konnte ein überdurchschnittlicher Deckungsgrad von 111.1 Prozent erzielt werden.

Die ASGA Pensionskasse weist 2012 mit 180 Franken pro versicherter Person erneut die tiefsten Verwaltungskosten im Branchenvergleich aus. Pro Jahr und pro Vertrag verrechnet sie jeder Mitgliedfirma 200 CHF, unabhängig von der Anzahl Versicherter, die der Vertrag umfasst. Diese Beträge werden auch 2013 nicht erhöht.

weitere Informationen: www.asga.ch